Übungen - GS
1: Welche Aufgaben ergeben sich für die Grundschule bezüglich des Übergangs der Schülerinnen und Schüler an eine weiterführende Schule?
Auf einem Elternabend beraten die Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten über die weiteren schulischen Laufbahnen der Kinder.
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 soll ein verpflichtende Beratungsgespräch stattfinden.
Zum Ende des Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler einen an Kompetenzen orientierten Entwicklungsbericht in tabellarischer Form
Die Eltern entscheiden im Rahmen der Schulwahl gemäß § 24 Absatz 1 SchulG darüber, welche Schule ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll.
Die Lehrkräfte weisen die Eltern darauf hin, dass die Anmeldung an einem Gymnasium nur bei überdurchschnittlichen Leistungen möglich ist.
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