Übungen - Gym
1: Welche Aussagen gelten bezüglich Zeugnis und Wiederholung in der Orientierungsstufe?
Am Ende der Jahrgangsstufe 5 und 6 ist den Schülerinnen und Schülern ein Notenzeugnis auszustellen.
Am Ende der Jahrgangsstufe 5 können Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis in Form eines Berichtszeugnisses erhalten; am Ende der Klassenstufe 6 ist ihnen ein Notenzeugnis auszustellen.
Nach erfolgter Wiederholung einer Jahrgangsstufe in der Orientierungsstufe ist den Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis in Form eines Berichtzeugnisses auszustellen.
Eine Wiederholung einer Jahrgangsstufe in der Orientierungsstufe ist nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Begründung durch den Lernplan möglich. Sie ist durch die Schulaufsichtsbehörde zu genehmigen.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums in die Gemeinschaftsschule schrägversetzt, ist ein Berichtszeugnis zu erteilen.
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