Übungen - Gym
1: Welche Aussagen entsprechen den Bestimmungen des Erlasses "Leistungsnachweise in der Sekundarstufe I"?
Die Schulkonferenz beschließt grundsätzlich über die Anzahl der Unterrichtsbeiträge, die als Leistungsnachweise pro Jahrgangsstufe herangezogen werden können.
Die Fachkonferenz legt fest, welche Kriterien der Fachanforderungen zur Beurteilung der gleichwertigen Leistungsnachweise maßgebend sind.
Die Lehrkraft legt nach Maßgabe der Fachkonferenzbeschlüsse fest, welche Unterrichtsbeiträge als Leistungsnachweise neben den Klassenarbeiten von den Schülerinnen und Schülern erbracht werden müssen.
Die Fachkonferenz entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Erlasses über die Anzahl der Klassenarbeiten unter den insgesamt erforderlichen Leistungsnachweisen.
Die Lehrkraft hat die für die jeweilige Schulart und Jahrgangsstufe in der Erlassanlage ersichtliche Mindestzahl der Klassenarbeiten zu beachten.
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