Übungen - Gym
1: Wie lauten die richtigen Bestimmungen zum Gymnasium und zu den Gemeinschaftsschulen?
Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht.
Da Gemeinschaftsschulen keine eigenen Oberstufen vorhalten können, müssen geeignete Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Sekundarstufe I in der Gemeinschaftsschule in die Jahrgangsstufe 11 der Oberstufe eines Gymnasiums eintreten und werden dort nach den Maßgaben der Profiloberstufe unterrichtet.
Das Gymnasium kann in Verbindung mit einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss oder den Ersten allgemeinbildenden Abschluss für Schülerinnen und Schüler vergeben, die nach Jahrgangsstufe zehn die Schule verlassen.
Gymnasien sollen eine Oberstufe haben.
Im Rahmen einer Profiloberstufe wird vertiefte Allgemeinbildung vermittelt und die Schülerinnen und Schüler setzen nach ihrer Neigung durch Auswahl eines Profils Schwerpunkte in ihrer schulischen Bildung.
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