Übungen - Gym
1: Wie lauten die richtigen Bestimmungen, die das Aufsteigen nach Jahrgangsstufen, die Wiederholung einer Jahrgangsstufe und die Schrägversetzung regeln?
Schülerinnen und Schüler steigen durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe 6 auf.
Schülerinnen und Schüler steigen ohne Versetzungsbeschluss von der Jahrgangsstufe 5 in die Jahrgangsstufe 6 auf.
Auf Antrag der Eltern kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Orientierungsstufe des Gymnasiums an einer Gemeinschaftsschule aufgenommen werden.
Ein Wechsel der Schulart soll zum Schuljahreswechsel erfolgen.
In begründeten Ausnahmefällen ist das Wiederholen einer Jahrgangsstufe in der Orientierungsstufe durch Entscheidung der Klassenkonferenz einmalig möglich.
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