Übungen - Gym
1: Was ist nach § 6 GemVO bei einem Aufsteigen nach Jahrgangsstufen zu beachten?
Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Unterrichtsangebot erhalten, das ihrer beruflichen Orientierung entspricht.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Unterrichtsangebot erhalten, das ihrem Leistungsvermögen und Lernstand entspricht.
Die Schülerinnen und Schüler müssen einer neuen Lerngruppe zugeteilt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können sich eine neue Lerngruppe auswählen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei innerhalb ihrer Lerngruppe verbleiben.
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