Übungen - Gym
1: Wie lauten die richtigen Bestimmungen der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien?
In der Orientierungsstufe soll durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ermittelt werden, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.
An den Gemeinschaftsschulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Phase der Orientierung eine pädagogische Einheit (Orientierungsstufe). Durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ist die für die Schülerin oder den Schüler geeignete Schulart zu ermitteln.
An den Gymnasien bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Phase der Orientierung eine pädagogische Einheit (Orientierungsstufe). Durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ist die für die Schülerin oder den Schüler geeignete Schulart zu ermitteln.
An den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 eine pädagogische Einheit (Eingangsstufe). Durch Beobachtung und Förderung der schulischen und pädagogischen Entwicklung im Verlaufe der zweijährigen Eingangsstufe ist die für die Schülerin oder den Schüler geeignete Schulart nach der Klassenstufe 6 zu ermitteln.
An den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen bilden die Jahrgangsstufen 5 und 6 eine pädagogische Einheit (Eingangsstufe). Ziel der Beobachtung der schulischen und persönlichen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers ist ihre bzw. seine optimale Lernbegleitung durch das Förderprogramm der jeweiligen Schule. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.
  • 0
  • 0