Übungen - BBS
1: Wer wird gemäß Berufsschulverordnung in den Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler in einem Ausbildungsverhältnis mit dem zusätzlichen Ziel des Erwerbs der Fachhochschulreife aufgenommen?
Wer bei Eintritt in den Bildungsgang über den Mittleren Schulabschluss oder einen diesem gleichwertigen Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums verfügt und sich in einem Berufsausbildungsverhältnis für einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung befindet.
Wer sich in einem Berufsausbildungsverhältnis für einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung befindet und im Verlauf der Berufsausbildung den Mittleren Schulabschluss erwirbt.
Wer im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung den Mittleren Schulabschluss erworben hat und nachfolgend den Erwerb der Fachhochschulreife anstrebt.
Wer bei Eintritt in den Bildungsgang über den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 verfügt und sich in einem Berufsausbildungsverhältnis für einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung befindet.
Wer sich mit Fachhochschulreife in einem Berufsausbildungsverhältnis für einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung befindet.
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