Übungen - BBS
1: Welche Aussagen zur Fachoberschule nach § 91 Schulgesetz treffen zu?
Die Fachoberschule vermittelt Schülerinnen und Schülern mit dem Mittleren Schulabschluss und abgeschlossener einschlägiger mindestens zweijähriger Berufsausbildung durch einen einjährigen Vollzeitunterricht eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule entspricht.
Die Fachoberschule vermittelt Schülerinnen und Schülern nach abgeschlossener Berufsausbildung durch einen mindestens zweijährigen Vollzeitunterricht eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule entspricht.
Die Fachoberschule schließt mit einer Prüfung ab.
Die Fachoberschule ist nach Fachrichtungen gegliedert.
Schulische Voraussetzung für die Aufnahme ist der Mittlere Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss.
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