Übungen - GS
1: Überprüfen Sie folgende Aussagen zur Erteilung von Notenzeugnissen!
Die Noten werden von der Lehrkraft erteilt, die die Schülerin oder den Schüler zuletzt unterrichtet hat.
In Grundschulzeugnissen sind die Noten in den Fächern zu erläutern.
Unterbleibt in Halbjahreszeugnissen der Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, ist die Schülerin oder der Schüler unabhängig von ihren oder seinen Leistungen zu versetzen.
Die Noten für die Fächer, die nur während des ersten Schulhalbjahres erteilt worden sind, werden in das Zeugnis am Schuljahresende übernommen.
Auf außerhalb der Schule erworbene Zertifikate oder andere Leistungsnachweise können auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schülerin oder des Schülers hingewiesen werden.
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