Übungen - SoP
1: Hinsichtlich der Klassenzusammensetzung an Förderzentren (mit Ausnahme der Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung) sagt die Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung aus:
Förderzentren können jahrgangsstufenübergreifende Lerngruppen bilden, wenn es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler dient.
Förderzentren können förderschwerpunktübergreifende Lerngruppen bilden, wenn es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler dient.
Schülerinnen und Schüler identischen Förderschwerpunktes sind in Klassenverbänden zusammenzufassen.
Förderzentren können schulartübergreifende Lerngruppen bilden, wenn es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler dient.
Förderzentren mit einer zu geringer Anzahl von Schülerinnen und Schülern bilden eine Klasse mit der benachbarten Schule.
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