Übungen - GemS
1: Prüfen Sie folgende Aussagen über Aufbau und Organisation einer Gemeinschaftsschule gemäß GemVO. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an.
Das erste Wahlpflichtfach wird vierstündig ab Jahrgangsstufe 7 erteilt.
Ein weiteres vierstündiges Wahlpflichtfach oder ein vierstündiger Projektkurs kann ab Jahrgangsstufe 9 entsprechend dem Angebot der Schule hinzutreten.
Ein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtfaches besteht nicht.
Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 8 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht.
Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht.
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