Übungen - GemS
1: Prüfen Sie folgende Aussagen zur Durchführung der Abschlussprüfungen auf ihre Richtigkeit!
Gegen eine rechtsfehlerhafte Entscheidung des Prüfungsausschusses muss die oder der Vorsitzende Einspruch erheben.
Die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Abschlussklassen werden zur Teilnahme an den Sitzungen des Prüfungsausschusses eingeladen.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
Für die Durchführung der Abschlussprüfungen wird an der Schule ein Prüfungsausschuss gebildet, dem u.a. die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die Vertreterin oder der Vertreter angehören.
Bei Abstimmungen des Prüfungsausschusses sind Stimmenthaltungen zulässig.
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