Übungen - GemS
1: Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule. Welche Aussagen treffen zu?
Die Schulkonferenz einer Gemeinschaftsschule setzt sich aus einer jeweils gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Eltern zusammen.
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter des sozialpädagogischen, des technischen Personals sowie der Verwaltungskräfte sind Mitglieder der Schulkonferenz mit beratender Stimme.
Eine Lehrkraft, die an mehreren Schulen tätig ist, kann nur Mitglied in einer Schulkonferenz sein.
Die Gleichstellungsbeauftragte und die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer haben in der Schulkonferenz ein Rede- und Antragsrecht.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers nimmt an den Sitzungen mit vollem Stimmrecht teil, deshalb ist der Schulträger jeweils vorab über die Sitzungen zu informieren.
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