Übungen - Gym
1: Wie lauten die richtigen Bestimmungen in der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym)?
Das Gymnasium umfasst für Schülerinnen und Schüler, die nicht den neunjährigen Bildungsgang durchlaufen, acht Schulleistungsjahre.
Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, bilden die Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Mittelstufe.
Hat eine Entscheidung der Klassenkonferenz die Folge, dass eine Schülerin oder ein Schüler vom neunjährigen in den achtjährigen Bildungsgang wechselt, beschließt die Klassenkonferenz, in welcher Jahrgangsstufe die Schullaufbahn fortgesetzt wird.
Für Schülerinnen und Schüler, die den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, bilden die Jahrgangsstufen 11 bis 13 die Oberstufe.
Im neunjährigen gymnasialen Bildungsgang ist die Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 einmal möglich.
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