Übungen - BBS
1: Wann haben Minderjährige nach § 23 Schulgesetz ihre Berufsschulpflicht erfüllt?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Wenn die Berufsausbildung abgebrochen wird und wenn während der Berufsausbildung ein Jahr die Berufsschule besucht wurde.
Wenn sie eine Einrichtung des berufsbildenden Schulwesens mit Vollzeitunterricht mit einer Dauer von mindestens einem Schuljahr besucht haben.
Wenn sie nach Feststellung der Schulaufsichtsbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet sind.
Wenn nach Abbruch einer Ausbildung die mögliche Besuchsdauer einer Klasse (z.B. für Jugendliche ohne Ausbildung) bis zum Schulhalbjahresende unter acht Wochen liegen würde.
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