Übungen - GS
1: Welche Aussagen treffen zu?
Im Rahmen der jeweiligen Fachanforderungen bzw. noch gültigen Lehrpläne legt die Fachkonferenz fest, ob bzw. wie viele und welche Unterrichtsbeiträge neben Klassenarbeiten als gleichwertige Leistungsnachweise herangezogen werden und welche Kriterien der Fachanforderungen bzw. noch gültigen Lehrpläne zur Beurteilung dieser Leistungsnachweise maßgebend sind. Die Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters ist erforderlich.
Wenn ein Drittel oder mehr der Leistungsnachweise einer Klasse mit schlechter als ausreichend bewertet werden soll, ist die Genehmigung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters erforderlich. Dazu müssen die unterrichtende Lehrkraft und ab Jahrgangsstufe 3 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher gehört werden.
Die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler dürfen nicht mehr als eine Klassenarbeit pro Tag und nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche schreiben.
Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Unterrichtsbeiträge legt die Lehrkraft vor dem Hintergrund der Lerngruppe fest.
Die Korrekturzeit von Klassenarbeiten beträgt nicht mehr als vier Unterrichtswochen.
  • 0
  • 0