Übungen - BBS
1: Nach welchen Grundsätzen ist eine Schülerin oder ein Schüler gemäß § 2 Versetzungsverordnung berufsbildende Schulen zu versetzen?
Die Noten in allen Fächern lauten mindestens "ausreichend".
Eine "mangelhaft" lautende Note kann durch eine mindestens "befriedigend" lautende Note ausgeglichen werden, ein solcher Ausgleich kann nur für ein Fach erfolgen. Das zum Ausgleich herangezogene Fach muss nach der Stundentafel mindestens die gleiche Wochenstundenzahl oder Gesamtstundenzahl wie das auszugleichende Fach haben.
Eine "ungenügend" lautende Note kann durch eine "sehr gut" oder "gut" lautende Note bei gleicher Wochenstundenzahl oder Gesamtstundenzahl ausgeglichen werden.
Für den Ausgleich einer Note können nicht mehrere Fächer herangezogen werden, die zusammen die gleiche Wochenstundenzahl oder Gesamtstundenzahl wie das auszugleichende Fach haben.
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen der Jahrgangsstufe, und es ist zu erwarten, dass sie oder er im Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann.
  • 0
  • 0