Übungen - GemS
1: Schriftliche und mündliche Prüfungen sind Bestandteil der Abschlussprüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden der Schulaufsicht durch die Schulleiterin oder den Schulleiter mitgeteilt.
Die Termine für die mündlichen Prüfungen und die Präsentation der Projektarbeit bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Die Erarbeitung und Präsentation der Projektarbeit findet im Laufe der Jahrgangsstufen 9 oder 10 statt.
Zur Durchführung der mündlichen Prüfungen bildet der Prüfungsausschuss Unterausschüsse.
Zur Durchführung der mündlichen Prüfungen wird die oder der Vorsitzende des Schulelternbeirats als Mitglied eingeladen.
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