Übungen - GemS
1: In der Abschlussprüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass sie oder er das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Für die Durchführung der Abschlussprüfungen wird ein zentraler Prüfungsausschuss gebildet. Den Vorsitz führt stets eine Vertreterin oder ein Vertreter der unteren Schulaufsicht.
Für die Durchführung der Abschlussprüfungen wird an der Schule ein Prüfungsausschuss gebildet, dem die Schulleiterin oder der Schulleiter oder die Vertreterin oder der Vertreter angehören.
Bei der Durchführung der Abschlussprüfungen hat die Schulleiterin oder der Schulleiter oder deren Vertretung den Vorsitz, sofern nicht eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt.
Für die Durchführung der Abschlussprüfungen wird an der Schule ein Prüfungsausschuss gebildet, der beschlussfähig ist, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
Für die Durchführung der Abschlussprüfungen wird an der Schule ein Prüfungsausschuss gebildet, dem die oder der Vorsitzende des Schulelternbeirats angehört.
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