Übungen - GS
1: Überprüfen Sie folgende Aussagen!
In begründeten Ausnahmefällen ist das Wiederholen einer Jahrgangsstufe in den Jahrgangsstufen 3 und 4 auf Antrag der Eltern durch Entscheidung der Klassenkonferenz einmalig möglich.
Die Schülerinnen und Schüler steigen zum Ende des Schuljahres innerhalb der Eingangsphase sowie sodann in die Jahrgangsstufen 3 und 4 ohne Versetzungsbeschluss auf.
Ist zu erwarten, dass eine Schülerin oder ein Schüler für ein erfolgreiches Durchlaufen der Eingangsphase nur ein Schuljahr benötigt, sind die Eltern spätestens im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 1 darüber zu informieren.
Die Klassenkonferenz entscheidet über die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase.
Die Entscheidung über den Antrag auf Wiederholen der Jahrgangsstufe 3 oder 4 setzt voraus, dass die im Lernplan vorgesehenen Fördermaßnahmen erfolglos geblieben sind und es ausgeschlossen erscheint, dass die Schülerin oder der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann.
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