Übungen - GemS
1: Prüfen Sie folgende Aussagen über das Aufsteigen nach Jahrgangsstufen gemäß GemVO. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an.
Mit der Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 7 verbindet die Klassenkonferenz die Entscheidung über den Erwerb des Schulabschlusses.
Versetzt werden stets alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als mangelhaft sind.
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 9 erfolgt stets ohne Versetzungsbeschluss, durch Entscheidung der Klassenkonferenz kann der Aufstieg in die Jahrgangsstufen 8 und 9 jedoch mit einem Vorbehalt verbunden werden.
Die Klassenkonferenz kann am Ende eines Schuljahres auch gegen den Willen der Eltern entscheiden, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt.
Die Eltern können zum Schuljahresende der Jahrgangsstufen 5 bis 8 den Antrag stellen, dass die Schülerin oder der Schüler aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles die gesamte Jahrgangsstufe wiederholt. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz.
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