Übungen - GemS
1: Die mündliche Prüfung ist Bestandteil der Abschlussprüfung. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Vornoten und der schriftlichen Arbeiten den Abschluss erreichen können, werden zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Der Prüfungsausschuss kann die Schülerin oder den Schüler zur Teilnahme an mündlichen Prüfungen in bis zu zwei Fächern verpflichten, sofern begründeter Anlass zu der Annahme besteht, die Schülerin oder der Schüler könne dadurch die Endnote verbessern.
Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussprüfung ist eine Befreiung von der mündlichen Prüfung möglich.
Die Schülerin oder der Schüler nimmt an bis zu drei mündlichen Prüfungen teil, davon an einer Prüfung nach eigener Wahl.
Die vorgesehenen Prüfungsfächer sind den Schülerinnen und Schülern drei bis fünf Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfungen bekannt zu geben.
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