Übungen - GemS
1: Sie sind Klassenlehrerin einer 8. Klasse und lassen sich von den Schülerinnen und Schülern die E-Mail-Adressen der Eltern geben, um leichter mit ihnen kommunizieren zu können. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Dies ist zulässig, weil es heutzutage üblich ist, per E-Mail zu kommunizieren, da dies einer der sichersten Wege der Informationsübermittlung ist.
Dies ist selbst dann nicht zulässig, wenn von Ihnen ein 128-Bit-Verschlüsselungsprogramm oder höher verwendet wird.
Da Sie die Adressen nur für dienstliche Zwecke verwenden und Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ist dies zulässig.
Auch wenn Sie die Adressen nur dienstlich verwenden, ist dies nicht zulässig.
Dies ist zulässig, da die Adressen ohnehin bei den entsprechenden Providern hinterlegt sind.
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