Übungen - GemS
1: Über Sitzungen des Prüfungsausschusses und den Verlauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sind Niederschriften anzufertigen. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Die Niederschriften des Prüfungsausschusses sind von der oder dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
Die Niederschriften der mündlichen Prüfungen sind von den Aufsicht führenden Lehrkräften zu unterschreiben.
Die Niederschriften der mündlichen Prüfungen sind von allen Mitgliedern des Unterausschusses zu unterschreiben.
Die Niederschriften der mündlichen Prüfungen sind nur von der oder dem Vorsitzenden des Unterausschusses zu unterschreiben.
Die Niederschriften der schriftlichen Prüfungen sind von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
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