Übungen - GemS
1: Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus verschiedenen Teilen. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Die schriftliche Prüfung erfolgt ausschließlich in den Fächern Deutsch und Mathematik.
In der ersten Fremdsprache besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz.
Der Wunsch, eine Arbeit in einer anderen Sprache als Englisch zu schreiben, ist dem für Bildung zuständigen Ministerium spätestens innerhalb der ersten Unterrichtswoche des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 mitzuteilen.
Die Arbeitszeit für die schriftlichen Arbeiten beträgt ungeachtet der Vorbereitungszeit jeweils 2 Zeitstunden und 15 Minuten.
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden nur von der Prüferin oder dem Prüfer beurteilt.
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