Übungen - GemS
1: Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Prüfungsausschuss der Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses!
Der Prüfungsausschuss besteht aus allen Lehrerinnen und Lehrer der Schule.
Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter oder deren Vertretung, sofern nicht eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt.
Die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Abschlussklassen werden zur Teilnahme an den Sitzungen eingeladen.
Bei Abstimmungen kann sich ein Mitglied des Prüfungsausschusses der Stimme enthalten.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
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