Übungen - GemS
1: Was gilt gemäß Gemeinschaftsschulverordnung für das Wahlpflichtfach?
Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 5 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht.
Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht.
Ein weiteres zweistündiges Wahlpflichtfach oder ein zweistündiger Projektkurs kann ab Jahrgangsstufe 9 entsprechend dem Angebot der Schule hinzutreten.
Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 8 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht.
Ein weiteres vierstündiges Wahlpflichtfach oder ein vierstündiger Projektkurs kann ab Jahrgangsstufe 8 entsprechend dem Angebot der Schule hinzutreten.
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