Übungen - GemS
1: Wie ist in der Gemeinschaftsschule das Aufsteigen nach Jahrgangsstufen geregelt? Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an.
Das Aufsteigen in die nächste Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 9 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss.
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufen 8 und 9 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende.
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufen 8 und 9 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss, die Klassenkonferenz kann den Aufstieg jedoch mit einem Vorbehalt verbinden.
Nur das Aufsteigen in die nächste Jahrgangsstufe 6, 7 und 8 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss.
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 9. Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen mindestens auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und kein Fach mit ungenügend benotet wurde; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten.
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