Übungen - GemS
1: In der Abschlussprüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass sie oder er das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Der Termin der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter festgelegt.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreises bekannt gegeben.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen werden von dem für Bildung zuständigen Ministerium veröffentlicht. veröffentlicht.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen sind immer in den letzten sechs Wochen des Schuljahres.
Die Termine für die mündlichen Prüfungen bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
-
0
0