Übungen - GemS
1: Zu verschiedenen Konferenzen werden Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler eingeladen. Prüfen Sie folgende Aussagen auf Richtigkeit!
Mitglieder der Schülervertretung nehmen mit beratender Stimme an Schulkonferenzen teil.
Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler nehmen ab Klassenstufe 7 mit beratender Stimme an Fachkonferenzen teil.
Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher nehmen ab Klassenstufe 7 mit vollem Stimmrecht an Klassenkonferenzen teil, sofern diese nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz tätig ist.
Die Klassensprecherin oder Klassensprecher nehmen ab Klassenstufe 8 mit vollem Stimmrecht an allen Sitzungen teil, auch wenn es sich um Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen handelt.
Zu den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz gehören kraft Amtes, sofern vorhanden, die Schülersprecherin oder der Schülersprecher.
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