Übungen - GemS
1: Die Durchführung der Prüfung, die Festlegung der Endnoten und die Zuerkennung des Abschlusses ist Aufgabe des Prüfungsausschusses. Prüfen Sie folgende Aussagen!
Die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Eingangsklassen werden zur Teilnahme an den Sitzungen des Prüfungsausschusses eingeladen.
Bei Abstimmungen werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
Zur Durchführung der mündlichen Prüfungen bildet der Prüfungsausschuss Unterausschüsse, die wiederum eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden haben.
Für die Präsentation der Projektarbeiten werden weitere Unterausschüsse gebildet. Den Vorsitz hat stets die Projektbetreuerin oder der Projektbetreuer.
Zur Durchführung der mündlichen Prüfung bildet der Prüfungsausschuss Unterausschüsse. Diese Unterausschüsse bestehen aus drei Lehrkräften.
  • 0
  • 0