Übungen - GemS
1: Eine Schülerin oder ein Schüler ist in die Jahrgangsstufe 10 versetzt, wenn …
… die Leistungen in nicht mehr als zwei Fächern schlechter als ausreichend sind.
… die Klassenkonferenz – trotz nicht erreichter Mindestleistungen – zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich mitarbeiten kann.
… die Klassenkonferenz die Versetzung auf Probe beschließt und zugleich die Dauer der Probe festlegt.
… die Leistungen mindestens auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach ungenügend; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notenschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten.
… die Nachprüfung am Ende der Sommerferien die Leistungen des Vorjahres in allen Fächern bestätigt.
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