Übungen - GemS
1: Prüfen Sie folgende Aussagen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses auf ihre Richtigkeit!
Die Endnoten werden nicht vom Unterausschuss vorgeschlagen, der die mündliche Prüfung abgenommen hat.
Die Festlegung der Endnoten geschieht unter sorgfältiger Abwägung der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers.
In Fächern, in denen keine mündliche Prüfung stattfindet, stellt der Prüfungsausschuss die Vornoten als Endnoten fest oder legt die Endnote als Ergebnis aus der Vornote und der Note für die schriftliche Prüfung fest.
Bei der Festlegung der Endnote werden die Vornote und das Prüfungsergebnis im Verhältnis eins zu zwei berücksichtigt.
Bei der Entscheidung über die Zuerkennung des Abschlusses werden die Note für die Projektarbeit und die Noten aller Fächer und Wahlpflichtkurse berücksichtigt, die in den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterrichtet worden sind.
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