Übungen - GemS
1: Prüfen Sie folgende Aussagen zur Abschlussprüfung auf ihre Richtigkeit!
Mit der schriftlichen Abschlussprüfung hat jede Schülerin oder jeder Schüler nachgewiesen, dass sie oder er das Ziel der Gemeinschaftsschule erreicht hat.
Die Schülerinnen und Schüler einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe nehmen in der Jahrgangsstufe 10 an einer Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses teil.
Schülerinnen und Schüler können auf Antrag den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in der Jahrgangsstufe 9 durch Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erwerben.
Der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses berechtigt stets zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums.
Eine Schülerin oder ein Schüler ist in die Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind.
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