Übungen - SoP
1: Was trifft für die Leistungsbewertung nach § 7 GemVO zu?
Die Klassenkonferenz erfasst in ihrem Urteil die kognitiven, affektiven und ästhetischen Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers.
Die Klassenkonferenz dokumentiert den Leistungsstand unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächer in einem schriftlichen Zeugnis.
Die Klassenkonferenz erfasst in ihrem Urteil die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers.
Zu jedem Zeugnistermin beurteilt nur die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer die fachlichen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers.
Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die fachlichen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers.
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