Übungen - SoP
1: Das Gutachten ist verfasst. Was sagt die SoFVO hinsichtlich des weiteren Umgangs mit Abschriften des Gutachtens?
Das Gutachten ist den Eltern der Schülerin oder des Schülers persönlich zu übergeben. Eine Erläuterung ist nicht vorgesehen.
Das Gutachten ist den Eltern der Schülerin oder des Schülers zu übermitteln. Je nach zu erwartendem Grad des Verständnisses sind die Aussagen mit den Sachverhalt erläuternden schriftlichen Erklärungen zu versehen.
Das Gutachten ist den Eltern der Schülerin oder des Schülers zu übermitteln und auf Wunsch zu erläutern.
Das Gutachten ist den Betroffenen persönlich zu übergeben, eine Erläuterung findet statt, soweit die Schulleitung der Förderschule dies anweist.
Das Gutachten ist von den Betroffenen im Schulamt des Kreises einzusehen.
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