Übungen - BBS
1: Welche abweichenden Regelungen gelten für Schulkonferenzen an berufsbildenden Schulen?
Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Schulkonferenz ist auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler am 15. Oktober abzustellen.
Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern ist auf den Anteil beschränkt, der dem Anteil der minderjährigen Schülerinnen und Schüler an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen berufsbildenden Schule in den Schularten Berufliches Gymnasium und Berufsfachschule entspricht.
Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern ist unabhängig vom Anteil der minderjährigen Schülerinnen und Schüler auf zehn festgelegt.
Je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sind Mitglieder mit beratender Stimme.
Je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sind Mitglieder mit vollem Stimm- und Antragsrecht.
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