Übungen - SoP
1: Hinsichtlich der Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt:
Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht oder nicht in allen Fächern nach den lehrplanmäßigen Anforderungen einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule unterrichtet werden, ist der Förderschwerpunkt im Zeugniskopf aufzuführen.
Hinweise hinsichtlich der Orientierung am Lehrplan sonderpädagogische Förderung sind auf Grund des Diskriminierungsverbots nicht zulässig.
Nehmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Unterricht der allgemein bildenden Schule teil, so wird ihnen ein Zeugnis der allgemeinbildenden Schule erteilt. Fußnoten weisen speziell die Fächer aus, in denen nach den Anforderungen des Lehrplans sonderpädagogische Förderung beurteilt wurde. Es folgt der Hinweis, dass in allen anderen Fächern nach dem besuchten Bildungsgang beurteilt wurde.
Nehmen Schülerinnen und Schüler am Unterricht außerhalb eines Förderzentrums teil, sind die Fächer, in denen sie nach den Anforderungen der besuchten Schule unterrichtet und beurteilt wurden, mit einer Fußnote zu kennzeichnen. Die Fußnote ist wie folgt zu erläutern: "In den gekennzeichneten Fächern wurden dem Zeugnis die Anforderungen der Lehrpläne des besuchten Bildungsganges zu Grunde gelegt. In allen anderen Fächern wurde Unterricht entsprechend dem oben vermerkten Förderschwerpunkt erteilt".
Nehmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Unterricht der allgemeinbildenden Schule teil, so erhalten sie ein Zeugnis mit dem Zeugniskopf des für sie zuständigen Förderzentrums und dem Hinweis auf die Teilnahme am gemeinsamen Unterrricht.
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