Übungen - Gym
1: Wie lauten die Bedingungen für das Überspringen einer Klassenstufe oder eines Schulhalbjahres in der Sekundarstufe I oder der Einführungszeit der Oberstufe nach SAVOGym bzw. OAPVO?
Auf Antrag der Eltern können besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I durch Entscheidung der Klassenkonferenz eine Klassenstufe überspringen, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als gut sind.
Die Eltern können zum Schuljahresende jeder Jahrgangsstufe den Antrag stellen, dass der Schüler/die Schülerin eine Jahrgangsstufe überspringt oder aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine Jahrgangsstufe wiederholt. Über den Antrag ent­scheidet die Klassenkonferenz.
Besonders leistungsfähige Schüler und Schülerinnen, die in der Einführungsphase der Oberstufe im Rahmen eines mindestens halbjährigen, höchstens einjährigen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt wurden, können nach Rückkehr einen Antrag auf Überspringen eines Schulhalbjahres der Einführungszeit oder der gesamten Einführungszeit stellen. Über den Antrag entscheidet der/die Schulleiter*in.
Zu jedem Zeugnistermin prüft die Klassenkonferenz, ob einer Schülerin oder einem Schüler das Überspringen einer Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I empfohlen werden kann. Über die Annahme der Empfehlung entscheiden die Eltern.
Besonders leistungsfähige Schüler und Schülerinnen im zwölfjährigen gymnasialen Bildungsgang können auf Antrag eine Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I überspringen, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache mindestens 2,0 ist und in den anderen Fächern mindestens mit Befriedigend abgeschlossen wurde. Über den Antrag entscheidet der/die Schulleiter*in.
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