Übungen - Gym
1: Wie lauten die richtigen Bestimmungen in der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym) v. 21.06.2019?
Die Schul- und Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert sie in ihrer individuellen Lernentwicklung.
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Grund des erreichten Leistungsstandes im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 durch Beschluss der Klassenkonferenz zur Teilnahme an der Prüfung für den mittleren Schulabschluss verpflichtet werden, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet erscheint, dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind.
Einer Schülerin oder einem Schüler kann auf Grund des erreichten Leistungsstandes im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 durch Beschluss der Klassenkonferenz die Teilnahme an der Prüfung für den mittleren Schulabschluss empfohlen werden, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet erscheint. Sind die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in mehr als einem Fach geringer als ausreichend (5 Punkte/4,0), muss die Schülerin oder der Schüler zur Teilnahme an dieser Prüfung verpflichtet werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, bilden die Jahrgangsstufen 7 bis 9 die Mittelstufe.
Zu jedem Zeugnistermin prüft die Klassenkonferenz, ob einer Schülerin oder einem Schüler das Überspringen einer Jahrgangsstufe empfohlen werden kann.
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