Übungen - GS
1: Überprüfen Sie folgende Aussagen!
Das Wiederholen der Jahrgangsstufe 1 - 4 ist auf Antrag der Eltern in Ausnahmefällen möglich.
Die Schülerinnen und Schüler steigen zum Ende des Schuljahres innerhalb der Eingangsphase sowie sodann in die Jahrgangsstufen 3 und 4 ohne Versetzungsbeschluss auf.
Ist zu erwarten, dass eine Schülerin oder ein Schüler für ein erfolgreiches Durchlaufen der Eingangsphase drei Schuljahre benötigt, sind die Eltern frühestens nach einem halben Schulbesuchsjahr und spätestens nach eineinhalb Schulbesuchsjahren darüber zu informieren.
Die Schulleitung entscheidet über die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase.
Die Entscheidung über den Antrag auf Wiederholen der Jahrgangsstufe 3 oder 4 setzt voraus, dass in mindestens zwei Fächern die Leistungen nicht den Anforderungen genügen.
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