Übungen - SoP
                        1: Wenn das Förderzentrum das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs leitet, trägt die Leitung die Verantwortung für ...
            
                ... das Einholen weiterer Stellungnahmen und Gutachten.
            
            
                ... die Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens.
            
            
                ... die Durchführung der Koordinierungsgespräche.
            
            
                ... die Einleitung der schulärztlichen Untersuchung.
            
            
                ... die Information der Betroffenen über die in Betracht kommenden Formen der Beschulung.
            
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