Übungen - Gym
1: Wie lauten die richtigen Bestimmungen in der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym) v. 21.06.2019?
Eine Schülerin oder ein Schüler ist in die Orientierungsstufe eines Gymnasiums aufzunehmen, sofern die Grundschule den Besuch eines Gymnasiums empfiehlt. Ist dies nicht der Fall, ist die Schülerin oder der Schüler in die Orientierungsstufe einer Gemeinschaftsschule aufzunehmen.
Eine Schülerin oder ein Schüler ist auf Antrag der Eltern in die Mittelstufe des Gymnasiums aufzunehmen, wenn die zuvor besuchte Schule den Wechsel zum Gymnasium empfiehlt.
Im achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium erhält die Schülerin oder der Schüler am Ende jeder Jahrgangsstufe auf der Grundlage ihres oder seines Leistungsstandes in dem Zeugnis einen Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss in der Sekundarstufe I.
Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen an einem Gymnasium die von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzte Aufnahmemöglichkeit, kann die Schule bei der Auswahl die schulische Leistungsstärke der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule in Bezug auf die Anforderungen des Gymnasiums berücksichtigen.
Die Klassenkonferenz kann am Ende eines Schuljahres die Empfehlung aussprechen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass sie oder er in der folgenden Jahrgangsstufe nicht erfolgreich mitarbeiten kann. Die Eltern entscheiden, ob der Empfehlung gefolgt werden soll.
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