Übungen - SoP
1: Welche Aussagen zur Trägerschaft von Förderzentren treffen zu?
Träger der Förderschulen ist im Regelfall das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die oberste Schulaufsicht.
Träger aller Förderzentren sind die Kreise sowie kreisfreien Städte.
Förderzentren befinden sich grundsätzlich in freier Trägerschaft.
Die Gemeinden sind Träger der Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen. Die Trägerschaft kann auch andere Förderschwerpunkte umfassen.
Der Schulträger kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wahrnehmung seiner Aufgaben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf einen anderen, insbesondere auf Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, übertragen. Der Vertrag bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
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