Testen - F(12) und SoP(8)
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(F): Kreuzen Sie die richtigen Aussagen vor dem Hintergrund des Schulgesetzes und des Grundgesetzes an!
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach.
Die Eltern haben das Recht, die Schülerin oder den Schüler vom Religionsunterricht abzumelden.
Die Schülerinnen oder Schüler haben jederzeit das Recht, sich vom Religionsunterricht abzumelden.
Die Schülerinnen oder Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben stattdessen eine Freistunde.
Der Religionsunterricht ist in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften zu erteilen.