Testen - F(12) und BBS(8)
1 (F): Was muss eine Lehrkraft bei der Beaufsichtigung und der Begleitung auf einer Schulfahrt beachten?
Die Leiterin oder der Leiter hat dafür Sorge zu tragen, dass auf Schulfahrten mindestens eine der aufsichtführenden Personen als Rettungssanitäter ausgebildet ist.
Die Leiterin oder der Leiter trägt die Verantwortung für die Durchführung der schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.
Die Lehrkraft muss während der Veranstaltung alle erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen treffen.
Bei mehrtägigen Schulausflügen oder bei besonderen Aufsichtsverhältnissen sollen nach Bedarf weitere Lehrkräfte oder geeignete Begleitpersonen die Beaufsichtigung mit übernehmen.
Die Leiterin oder der Leiter hat dafür Sorge zu tragen, dass auf schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausrüstung verfügbar ist.