Testen - F(12) und GS(8)
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(F): Welche allgemeinen Pflichten hat die Beamtin oder der Beamte nach BeamtStG?
Die Beamtin oder der Beamte soll sich durch ihr oder sein Verhalten zur sozialen Marktwirtschaft und zu der besonderen Verantwortung und Verpflichtung Deutschlands in einem gemeinsamen Europa bekennen.
Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.
Die Beamtin oder der Beamte darf sich nicht politisch betätigen, hat die Gesetze seines Landes zu beachten und soll bei ihrer oder seiner Amtsführung auf das Wohl der Mitbürgerinnen oder Mitbürger Rücksicht nehmen.