Testen - F(12) und GemS(8)
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(F): Welche Aufgaben hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO?
Sie oder er fördert alle Maßnahmen, welche geeignet sind, die Freiarbeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln.
Sie oder er fördert alle Maßnahmen, welche geeignet sind, allen Lehrkräften einen Einblick in die Gesamtarbeit der Schule zu vermitteln.
Sie oder er kontrolliert die Arbeit der jüngeren Lehrkräfte durch regelmäßige Unterrichtsbesuche.
Sie oder er hat sich über den Stand der Arbeit in den einzelnen Klassen auf dem Laufenden zu halten.
Sie oder er regelt die Vertretung für fehlende Lehrkräfte unter Beachtung der entsprechenden Durchführungserlasse.