Testen - F(12) und Gym(8)
1 (F): Was trifft für Gemeinschaftsschulen zu?
Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler wird durch Unterricht in binnendifferenzierender Form entsprochen.
In der Gemeinschaftsschule können Abschlüsse der Sekundarstufe I in einem gemeinsamen Bildungsgang ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schularten erreicht werden.
Die Gemeinschaftsschule vermittelt als differenzierte Schulart nur den Bildungsgang zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses.
Eine Gemeinschaftsschule kann eine gymnasiale Oberstufe haben.
Ab der Jahrgangsstufe sieben können in einzelnen Fächern nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierte Lerngruppen gebildet werden.