Testen - F(12) und BBS(8)
1 (F): Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zu den Zeugnisformen gemäß Zeugnisverordnung an!
In Berichtszeugnissen werden die fachlichen Leistungen der Schülerin oder des Schülers in freier oder tabellarischer Form und auf der Grundlage der durch die Fachkonferenzen verbindlich festgelegten Kriterien beschrieben.
Beobachtungen zum allgemeinen Lernverhalten und Sozialverhalten werden sowohl in Notenzeugnissen als auch in Berichts­zeugnissen verbal beschrieben, eine tabellari­sche Form ist nicht möglich.
Schülerinnen und Schülern, die in ein anderes Bundesland umziehen, wird auf Antrag ein Notenzeugnis anstelle eines Berichtszeugnisses oder eines Portfolio basierten Zeugnisses erteilt.
Schülerinnen und Schülern, die in ein anderes Bundesland umziehen, wird immer ein Notenzeugnis anstelle eines Berichtszeugnisses erteilt.
Schülerinnen und Schülern, die die Schule wechseln, erhalten immer ein Berichtszeugnis.