Testen - F(12) und GemS(8)
1 (F): Was gilt für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes?
Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes müssen rechtzeitig durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel genehmigt werden.
Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes müssen rechtzeitig durch die Schul- und Finanzaufsicht genehmigt werden.
Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes müssen rechtzeitig bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter beantragt und durch die Schulaufsicht genehmigt werden.
Sofern keine Kosten anfallen, müssen schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes nicht genehmigt werden.
Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes müssen nur von der Schulleiterin oder dem Schulleiter genehmigt werden, wenn der Schulort verlassen wird.