Testen - F(12) und Gym(8)
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(F): Welche allgemeinen Pflichten hat die Beamtin oder der Beamte nach BeamtStG?
Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.
Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen.
Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
Die Beamtin oder der Beamte soll ihr oder sein Amt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eigennützig und moderat verwalten.
Sie oder er soll sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, wie es die Vorgesetzten von ihr oder ihm erwarten und auch vorleben.