Testen - F(12) und SoP(8)
1 (F): Hinsichtlich des Ausschlusses einer Schülerin oder eines Schülers von einer Schulfahrt gelten folgende Regelungen:
Während eines mehrtägigen Schulausfluges ist der Ausschluss möglich, wenn durch außergewöhnlich undiszipliniertes Verhalten der geordnete Ablauf gefährdet ist und sonstige erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen.
Über einen sofortigen Ausschluss von einem mehrtägigen Schulausflug entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Über einen sofortigen Ausschluss von einem mehrtägigen Schulausflug entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Über einen sofortigen Ausschluss von einem mehrtägigen Schulausflug entscheidet allein die Fahrtenleiterin oder der Fahrtenleiter nach Rücksprache mit den Eltern.
Die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind umgehend von der Entscheidung zu unterrichten.