Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Was gilt für die Datenverarbeitung durch Elternvertretungen?
Den Klassenelternbeiräten dürfen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden.
Die Klassenelternbeiräte erhalten von den Schulen zur Durchführung ihrer Aufgaben die Adressdaten (einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen) der Eltern und der Lehrkräfte der jeweiligen Klasse, soweit die betroffenen Personen hierzu gegenüber der Schule eingewilligt haben.
Eltern sind verpflichtet, gegenüber Elternvertretungen personenbezogene Angaben zu machen.
Die Elternvertretungen verarbeiten personenbezogene Daten eigenständig und eigenverantwortlich entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Mitwirkung an der Elternvertretung ist freiwillig; Eltern sind nicht verpflichtet, gegenüber Elternvertretungen personenbezogene Angaben zu machen.