Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Welche Rechte und Pflichten hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO?
Sie oder er übt das der Schulverwaltung zustehende Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus.
Sie oder er übt das der Schulverwaltung zustehende Hausrecht ausschließlich in den Schulgebäuden aus.
Sie oder er ist verpflichtet, über alle wichtigen Vorkommnisse dem Personalrat unverzüglich zu berichten.
Sie oder er ist verpflichtet, über alle wichtigen Vorkommnisse der Schulkonferenz unverzüglich zu berichten.
Sie oder er ist verpflichtet, über alle wichtigen Vorkommnisse der Schulaufsichtsbehörde unverzüglich zu berichten.