Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Im Zeugnis sind zusätzlich zu den Fachnoten oder zu den Berichten zu vermerken:
Erläuterungen zu Leistungen, die wegen zu geringer Deutschkenntnisse nicht bewertet werden können.
Die Teilnahme am Unterricht in einer außerschulischen Einrichtung.
die Dauer der Teilnahme am Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ-Unterricht) und der Leistungsstand in der Zweitsprache Deutsch bei Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache, solange sie am DaZ-Unterricht teilnehmen
Bemerkungen über Aufsteigen oder Versetzung in die folgende Jahrgangsstufe, Wiederholen einer Jahrgangsstufe sowie Überspringen einer oder mehrerer Jahrgangsstufen.
Bemerkungen über schriftliche Verweise, Missbilligungen oder anderen pädagogische oder Ordnungsmaßnahmen.