Testen - F(12) und GS(8)
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(F): Inwieweit sollen Eltern bei der Planung von Schulfahrten beteiligt werden?
Soweit die Schülerinnen und Schüler minderjährig sind, müssen die Eltern bei der Planung ein- und mehrtägiger Schulfahrten einbezogen werden.
Soweit die Schülerinnen und Schüler minderjährig sind, müssen die Eltern bei der Planung mehrtägiger Schulfahrten einbezogen werden.
Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen vor Durchführung eines Schulausfluges eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie der geplanten Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, ihre Kinder gegen Unfälle zu versichern.
Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen vor Durchführung eines Schulausfluges eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie der geplanten Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen.
Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen vor Durchführung eines Schulausfluges eine schriftliche Erklärung abgeben, in der sie der geplanten Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, für ihre Kinder eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.