Testen - F(12) und GS(8)
1
(F): Was muss die Beamtin oder der Beamte nach BeamtStG beachten?
Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen.
Beamtinnen und Beamte dürfen nach Beendigung des Beamtenverhältnisses Belohnungen und Geschenke nur dann annehmen, wenn sie von geringem Wert sind.
Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
Beamtinnen und Beamte dürfen sich nicht in Gewerkschaften zusammenschließen.
Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.