Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Allgemeine Rechte und Pflichten der Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer nach Lehrerdienstordnung. Was trifft zu?
Verletzung der Schulpflicht und ein Nachlassen der Leistungen sind der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu melden.
Verletzung der Schulpflicht und gröbere Verstöße gegen die Schulordnung sind der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu melden.
Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer haben dafür zu sorgen, dass die in ihrer Klasse tätigen Lehrkräfte sich über die arbeitsmäßige Belastung der Schülerinnen oder Schüler verständigen.
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer haben dafür zu sorgen, dass die in ihrer Klasse tätigen Lehrkräfte sich über die Anzahl der Klassenarbeiten verständigen.
Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer können den Schülerinnen oder Schülern ihrer Klasse Urlaub bis zu sechs aufeinander folgenden Tagen im Monat erteilen.