Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Daten von Schülerinnen und Schülern, die von öffentlichen Schulen gemäß § 30 Absatz 1 SchulG verarbeitet werden dürfen, sind:
Krankenversicherung
Staatsangehörigkeit
Hobbys
Herkunfts- und Verkehrssprache
Vereinszugehörigkeit