Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Hinsichtlich des Ausschlusses einer Schülerin oder eines Schülers von einem mehrtägigen Schulausflug gelten folgende Regelungen:
Wird die Schülerin oder der Schüler nicht von den Eltern oder von ihnen beauftragten Personen abgeholt, muss die Schulfahrt unverzüglich abgebrochen werden.
Die Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, sich an der vorzeitigen Rückführung des Kindes zu beteiligen.
Die Eltern oder die Schülerin oder der Schüler tragen die zusätzlichen Kosten für die vorzeitige Rückfahrt.
Die Schülerin oder der Schüler darf nur dann allein nach Hause geschickt werden, wenn dies nach Alter und Reife vertreten werden kann.
Nur volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen allein nach Hause geschickt werden.