Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Kreuzen Sie die richtigen Aussagen vor dem Hintergrund des Schulgesetzes an!
Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, einen Schulausflug durchzuführen.
Lehrkräfte gestalten den Unterricht und die Förderung der Persönlichkeitsbildung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele gemäß § 4, der Lehrpläne und Fachanforderungen sowie des Schulprogramms in eigener pädagogischer Verantwortung.
Die Lehrkräfte sind an die Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Schulaufsichtsbehörden gebunden.
Eltern minderjähriger Schülerinnen oder Schüler müssen sich mit deren Lehrkräften in Fragen außerschulischer Erziehung beraten.
Die Lehrkräfte wirken bei der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst mit.