Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Was kann nach SchulG § 4 durch die Eltern eingefordert werden?
Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf religiöse Unterweisung entsprechend ihrer individuellen Konfession.
Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Verantwortung im privaten, familiären und öffentlichen Leben zu übernehmennd und für sich und andere Leis- tungen zu erbringen, insbesondere auch in Form von ehrenamtlichem Engagement.
Der Unterricht muss sich an der politischen Ausrichtung der Landesregierung orientieren.
Es gehört zum Auftrag der Schule, die jungen Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen.
Die Aufgabe der Schule ist es, die körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler durch spezifische Sportangebote zu fördern.