Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Was muss eine Lehrkraft bei der Auswahl der Reiseveranstalter beachten?
Die Auswahl der Reiseunternehmen sollte anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien wie Sicherheit, Kosten oder sonstigen Konditionen erfolgen.
Die Leiterin oder der Leiter darf keine persönlichen Zuwendungen oder Vergünstigungen von einem Reiseunternehmen als Gegenleistung für die Auftragsvergabe entgegen nehmen.
Die Auswahl der Reiseunternehmen darf grundsätzlich nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Ein vom Reiseveranstalter gewährter Freiplatz kann nur von Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen werden.
Will eine Lehrkraft einen Freiplatz in Anspruch nehmen, sollte dieser nie persönlich, sondern zunächst der Schule oder dem Förderverein zugesprochen werden.