Testen - F(12) und GS(8)
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(F): Welche Aufgaben hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO?
Sie oder er trägt die Verantwortung für die gesamte Arbeit und die Verwaltung der Schule.
Sie oder er oder eine Vertreterin oder ein Vertreter muss während der ganzen Unterrichtszeit in der Schule anwesend sein.
Sie oder er erteilt Dienstbefreiung für die Teilnahme an politischen Demonstrationsveranstaltungen.
Sie oder er fördert alle Maßnahmen, welche geeignet sind, die freie pädagogische Initiative der Lehrkräfte zu entwickeln.
Sie oder er übernimmt oder veranlasst die pädagogische Beratung der jüngeren Lehrkräfte.