Testen - F(12) und GS(8)
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(F): Allgemeinen Rechte und Pflichten der Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer nach Lehrerdienstordnung. Was trifft zu?
Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer können den Schülerinnen oder Schülern ihrer Klasse Urlaub bis zu sechs aufeinanderfolgenden Tagen im Monat erteilen.
Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer können den Schülerinnen oder Schülern ihrer Klasse Urlaub bis zu vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen im Monat erteilen.
Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer können den Schülerinnen oder Schülern ihrer Klasse Urlaub bis zu vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr erteilen.
Über gleichzeitigen Urlaub für Geschwister, die verschiedene Klassen derselben Schule besuchen, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der beteiligten Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer.
Über gleichzeitigen Urlaub für Geschwister, die verschiedene Klassen an verschiedenen Schulen besuchen, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der beteiligten Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer.