Testen - F(12) und SoP(8)
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(F): An Koordinierungsgesprächen gemäß § 5 SoFVO sind mindestens zu beteiligen:
Die untere Schulaufsichtsbehörde
Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler
Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Jugendamtes oder des ASD
Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers
Eine Vertreterin oder ein Vertreter der aufnehmenden Schule