Testen - F(12) und SoP(8)
1 (F): Was muss die Beamtin oder der Beamte nach BeamtStG beachten?
Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen.
Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist immer dann ein Dienstvergehen, wenn es ein Gerichtsverfahren gab und das Gericht die Beamtin oder den Beamten schuldig gesprochen hat.
Beamtinnen und Beamte, die fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.