Testen - F(12) und SoP(8)
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(F): Die Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lehrkräfte mittels privateigener informationstechnischer Geräte darf nur erteilt werden, wenn...
...die Lehrkraft schriftlich zugesichert hat, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben nach Art. 32 DSGVO zu ermöglichen.
...die Lehrkraft schriftlich zugesichert hat, der Schulleiterin oder dem Schulleiter die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben nach DSGVO zu ermöglichen.
...kein dienstlich bereitgestelltes informationstechnisches Gerät zur Verfügung steht
...die Lehrkraft einen Computerführerschein nachweisen kann
...die Lehrkraft schriftlich zugesichert hat, hinreichende technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der DSGVO durchzuführen.