Testen - F(12) und GS(8)
1 (F): Was muss eine Lehrkraft bei den Erziehungsmitteln nach Lehrerdienstordnung beachten?
Die Schule dient der Erziehung des Kindes zum verantwortlich handelnden freiheits- und ehrliebenden Menschen.
Die Schule dient der Entwicklung des Kindes zu einer Persönlichkeit, die den politischen Zielen der jeweiligen Landesregierung entspricht.
Die körperliche Züchtigung ist an allen öffentlichen und privaten Schulen des Landes auch in Notwehr und im Notstand verboten.
Die körperliche Züchtigung ist an allen öffentlichen Schulen unzulässig. Das Recht der Notwehr und des Notstandes bleibt unberührt.
Eine wirksame Erziehung zu einem freiheits- und ehrliebenden Menschen wird in keinem Augenblick die Achtung vor der zu erziehenden Persönlichkeit vergessen.