Testen - F(12) und GS(8)
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(F): Kreuzen Sie die richtigen Aussagen vor dem Hintergrund des Schulgesetzes an!
Aufgrund des Schulverhältnisses sind die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler nicht verpflichtet, an einem Projekt zur Verschönerung der Schule teilzunehmen
Mit der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in eine öffentliche Schule wird ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis begründet.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind die Schülerin oder der Schüler berechtigt und verpflichtet, vorgesehene Prüfungen abzulegen.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler nicht verpflichtet, an einem Schulausflug teilzunehmen.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind die Schülerin oder der Schüler berechtigt und verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen.