Testen - F(12) und BBS(8)
1 (F): In der Zeugnisverordnung werden die Notenstufen definiert. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an!
Die Note "ungenügend" (6) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in keiner Weise entspricht, aber Grundkenntnisse vorhanden sind.
Die Note "befriedigend" (3) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen entsprechen.
Die Note "ausreichend" (4) soll erteilt werden, wenn die Leistung leichte Mängel aufweist.
Die Note "mangelhaft" (5) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen, jedoch erkennen lassen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Die Note "gut" (2) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.