Testen - F(12) und GemS(8)
1
(F): Für wen gilt die Schul-Datenschutzverordnung - SchulDSVO?
Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in allen öffentlichen Einrichtungen.
Diese Verordnung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern durch öffentliche Schulen, Elternvertretungen, den schulpsychologischen Dienst sowie durch die Meldebehörde.
Diese Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Schulen.
Diese Verordnung gilt auch, wenn Lehrkräfte in eigener Verantwortung dienstlich bei der Datenverarbeitung tätig werden.
Diese Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in allen öffentlichen und privaten Schulen.