Testen - F(12) und Gym(8)
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(F): Was muss bei der Zusammenarbeit mit den Eltern nach Lehrerdienstordnung beachtet werden?
Eine Versammlung der Klassenelternschaft kann nur die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Klassenelternschaft einberufen.
Neben der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sollen die übrigen Lehrkräfte der Klasse nach Möglichkeit an einer Elternversammlung teilnehmen.
Neben der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer müssen die übrigen Lehrkräfte der Klasse an einer Elternversammlung teilnehmen, wenn ihren Unterricht betreffende Fragen besprochen werden.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer muss mindestens einmal im Schuljahr mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler ihrer oder seiner Klasse eine gemeinsame Besprechung durchführen.
Eine Versammlung der Klassenelternschaft kann jede Lehrkraft von sich aus einberufen, wenn ein Einvernehmen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer nicht zu erzielen ist.