Testen - F(12) und SoP(8)
1 (F): Überprüfen Sie die folgenden Aussagen zu Rechten und Pflichten von Lehrkräften gemäß Lehrerdienstordnung und Schulgesetz auf ihre Richtigkeit!
Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters müssen von Lehrkräften nur dann befolgt werden, wenn sie schriftlich gegeben werden.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet und berechtigt, bei Lehrkräften Unterrichtsbesuche vorzunehmen.
Lehrkräfte können es ablehnen, Religionsunterricht zu erteilen, wenn sie keine Lehrbefähigung im Fach haben.
Auf Verlangen ihrer Schulleiterin oder ihres Schulleiters müssen Lehrkräfte regelmäßig ihre Klassenarbeiten vorlegen.
Lehrkräfte können es prinzipiell ablehnen, fachfremd Englischunterricht zu erteilen.