Testen - F(12) und BBS(8)
1 (F): Was gilt für den Datenbestand in der Schule und die Zugriffsberechtigungen?
Die Klassenlehrkraft trägt mit Ausnahme der Datenverarbeitung durch Elternvertretungen die Verantwortung für die Beachtung des Datenschutzes in ihrer Klasse.
Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Lehramtsstudentinnen und -studenten im Praktikum, Verwaltungskräfte des Schulträgers sowie die zur Schulsozialarbeit eingesetzten Personen können auf den Datenbestand der Schule zugreifen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt mit Ausnahme der Datenverarbeitung durch Elternvertretungen die Verantwortung für die Beachtung des Datenschutzes.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Schule können auf den Datenbestand der Schule zugreifen.
Der zugelassene Datenbestand an Schulen kann nur von den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie von Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamten eingesehen werden, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben dieser Personen erforderlich ist.