Testen - F(12) und GemS(8)
1 (F): Was muss eine Lehrkraft nach § 7 der Lehrerdienstordnung bei den Erziehungsmitteln beachten?
Es ist nicht Aufgabe der Lehrkräfte, Unarten und Vergehen ihrer Schülerinnen oder Schüler, welche außerhalb vorkommen, auf Anforderung des Elternhauses oder einer Behörde durch eine Schulstrafe zu ahnden.
Es ist auch Aufgabe der Schule, Unarten und Vergehen ihrer Schülerinnen und Schüler, welche außerhalb vorkommen, auf Anforderung der Staatsanwaltschaft durch eine Schulstrafe zu ahnden.
Es ist auch Aufgabe der Schule, Unarten und Vergehen ihrer Schülerinnen oder Schüler, welche außerhalb vorkommen, auf Anforderung des Elternhauses durch eine Schulstrafe zu ahnden.
Die Anwendung von Erziehungsmitteln und die Verhängung einer Schulstrafe für ein Verhalten außerhalb der Schule sind nur dann zulässig, wenn sie im Interesse der Erziehungsaufgabe der Schule erforderlich sind.
Die Anwendung von Erziehungsmitteln und die Verhängung einer Schulstrafe für ein Verhalten außerhalb der Schule sind unzulässig, da dieses die alleinige Erziehungsaufgabe des Elternhauses ist.