Testen - F(12) und BBS(8)
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(F): Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zur Benotung gemäß Zeugnisverordnung an!
Die Note "sehr gut" (1) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im herausragenden Maße entspricht.
Die Note "gut" (2) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entsprechen.
Die Note "ausreichend" (4) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.
Die Note "befriedigend" (3) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in durchschnittlichem Maße entspricht.
Die Note "mangelhaft" (5) soll erteilt werden, wenn .die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen, jedoch erkennen lassen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.